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   VG München, 22.11.2005 - M 5 K 05.982   

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VG München, 22.11.2005 - M 5 K 05.982 (https://dejure.org/2005,68173)
VG München, Entscheidung vom 22.11.2005 - M 5 K 05.982 (https://dejure.org/2005,68173)
VG München, Entscheidung vom 22. November 2005 - M 5 K 05.982 (https://dejure.org/2005,68173)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 07.09.2010 - M 5 K 08.3707

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; gesundheitliche Eignung;

    Diese besitzt nur, bei wem aufgrund seiner körperlichen und psychischen Veranlagung die Möglichkeit häufiger Erkrankungen oder der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (Zängl, a.a.O., m. Nachw. d. st. Rspr.; OVG NRW v. 9.6.2010, 6 A 209/10 m.w.N.; VG München v. 11.10.2005, a.a.O.; v. 22.11.2005, M 5 K 05.982).

    Der dem Dienstherrn hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung des Beamten als Akt wertender Erkenntnis zuzubilligende Beurteilungsspielraum ist nur eingeschränkt gerichtlich daraufhin zu überprüfen, ob der Begriff der mangelnden gesundheitlichen Eignung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (OVG NRW v. 9.6.2010, a.a.O.; VG München v. 11.10.2005, a.a.O. und v. 22.11.2005, a.a.O.; Zängl, a.a.O., RdNr. 23 m. zahlr. Nw.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 1263/07
    In diesem Sinne auch VG München, Urteil vom 22. November 2005 - M 5 K 05.982 -, juris (zur gesundheitlichen Eignung); VG Regensburg, Urteil vom 26. Mai 2004 - RO 1 K 04.292 -, juris (zur mangelnden Befähigung eines Zulassungsscheininhabers mit Blick auf fehlende praktische Bewährung im bisherigen Tätigkeitsbereich bei u.a. Mängeln in Arbeitshaltung und Arbeitsverhalten).
  • VG Augsburg, 12.03.2009 - Au 2 K 08.1222

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bei bedarfsorientierter

    Zwar hätte der Kläger - entgegen der Darstellung des Beklagten - nicht nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, sondern einen Anspruch auf Einstellung gehabt, wenn er die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt hätte; denn die Ermessensentscheidung über die Einstellung wird durch den Regelungsgehalt des dem Kläger gemäß § 9 Abs. 1 SVG ausgestellten Zulassungsscheins zu einer gebundenen Entscheidung (VG München vom 22.11.2005, Az. M 5 K 05.982, juris RdNr. 13).
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